Vor Kurzem organisierte die Aktion Kritischer Schülerinnen und Schüler in Salzburg eine friedliche Demonstration mit rund 150 Teilnehmern gegen einen Gebetszug, der von Bischof Laun geführt wurde. Bischof Laun stellt sich in der Abtreibungsdebatte klar gegen die Fristenlösung und fordert eine gezielte Förderung der Mutterschaft.
Bei dieser Demonstration sind circa 15 Jugendliche plötzlich von der Polizei eingekesselt, mitgenommen und drei Stunden lang befragt worden. Sie durften gehen, sind jedoch auf freiem Fuß wegen Verhetzung nach §283 angezeigt. Grund dafür ist ein Plakat mit der Aufschrift „Hätte Maria abgetrieben wärt ihr uns erspart geblieben”, das bei der Demonstration in die Luft gehalten wurde. Um den Tatbestand der Verhetzung nach dem Strafgesetzbuch zu erfüllen, müsste der Spruch eine breite Öffentlichkeit zur Gewalt gegen die Kirche aufrufen, die Menschenwürde verletzen, oder die Mitglieder der Kirche verächtlich machen. Aber der Spruch soll lediglich heißen „Verpisst euch und lasst andere Meinungen als eure eigene zu.” (Auch wenn das bestimmt beiden Seiten nicht allzu leicht fällt.)
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Die Staatsanwaltschaft Salzburg sieht den Wortlaut aber durchaus als verhetzend an und meint, der Spruch stelle „die Daseinsberechtigung gläubiger Christen infrage” und verletze daher ihre Menschenwürde. Der Religionsunterricht liegt bei mir schon eine Weile zurück, ich wage jedoch zu behaupten, dass die Christen laut Bibel keinesfalls als leibliche Kinder von Maria gelten. Wenn Maria abgetrieben hätte, wäre uns also lediglich Jesus erspart geblieben—führt man die Interpretation der Staatsanwaltschaft fort.
Es ist in letzter Zeit keine Seltenheit, dass der Verhetzungsparagraph in Österreich zum Einsatz kommt. Unter anderen wurde der frühere Europaabgeordnete Mölzer wegen Verhetzung angezeigt, weil er die EU mit den Dritten Reich verglichen und im Zusammenhang mit Europa von einem „Negerkonglomerat” gesprochen hat. Außerdem wurden in Salzburg vor einigen Tagen sieben junge Männer wegen Verhetzung schuldig gesprochen, weil sie auf Facebook rassistische Postings gegen Roma und Sinti veröffentlicht haben. In diesen Postings haben sie dazu aufgefordert, Molotov-Cocktails in ein ansässiges Roma-Lager zu werfen und so „das Drecksgesindel auszurotten”.
Hier wird deutlich, wozu der Verhetzungsparagraph ursprünglich gedacht ist. Nämlich um Personen zu ahnden, die zu strafbaren Handlungen aufrufen und Zugehörige einer bestimmten Gruppe aufgrund eben dieser Zugehörigkeit in ihrer Menschenwürde verletzen. Der Verhetzungsparagraph ist wohl kaum vom Gesetzgeber geschaffen worden, um Demonstranten zu ahnden, die mit einem provokanten Spruch nur Aufmerksamkeit auf ihr Anliegen lenken wollen. Die schwammige Definition macht es jedoch bei geschickter Auslegung durchaus möglich—zumindest für die Salzburger Staatsanwaltschaft. Bei der Anzeige der Jugendlichen wird, wie man so schön sagt, mit Kanonen auf Spatzen geschossen und ein Schelm, wer hier denkt, das Argument der Verhetzung werde hier missbraucht, um die Meinungsfreiheit und etwaige Gegenmeinungen zu unterbinden. Die Abtreibungsdiskussion wurde durch die Verhaftung der Jugendlichen jedenfalls erneut angeheizt.
Im österreichischen Gesetz gilt seit Kreisky die Fristenlösung. Das heißt, ein Schwangerschaftsabbruch ist innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft nach ärztlicher Beratung erlaubt, beziehungsweise straffrei. Es ist jedoch kein Arzt dazu verpflichtet, eine Abtreibung durchzuführen, außer die Frau ist durch ihre Schwangerschaft in unmittelbarer Lebensgefahr.
Da kein Arzt dazu gezwungen werden kann, Abtreibungen durchzuführen, stößt auch die Forderung von Gesundheitsminister Stöger nach der Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in öffentlichen Spitälern in allen Regionen Österreichs, im Westen des Landes weiterhin auf Widerstand. In Tirol und Vorarlberg will man weiter keine Abtreibungen in öffentlichen Spitälern durchführen. In allen österreichischen Bundesländern gibt es einige Krankenhäuser unter katholischer Leitung, die ihren Ärzten arbeitsvertraglich untersagen, entgegen ihrer religiösen Doktrin zu handeln. Das führt dazu, dass diese Ärzte keine Abtreibungen durchführen dürfen und selbst nach einer Vergewaltigung die Pille danach nicht verabreichen, da sie sonst um ihren Job fürchten müssen.
Obwohl Schwangerschaftsabbrüche längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen sind—in Österreich werden jährlich rund 30.000 durchgeführt—wird die Debatte um dieses Thema offensichtlich noch immer nicht objektiv geführt. Wie so oft diskutieren nur diejenigen mit, die nicht persönlich betroffen sind. Christian Marth, Leiter der Uniklinik Innsbruck spricht sich gegen die Möglichkeit der Abtreibung in der Uniklinik aus, „weil wir hier aktiv entscheiden müssen, Leben zu töten, das muss man schon so offen sagen.”
Ob es einem Arzt tatsächlich zusteht, das zu beurteilen, ist strittig. Natürlich, Ärzte basieren ihre Einschätzungen auf ihrem medizinischen Wissen, in diesem Fall jedoch offensichtlich nicht wertfrei. Wenn eine Frau innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate und nach ärztlicher Beratung beschließt, eine Abtreibung vornehmen zu lassen, sollte sie die Möglichkeit haben, in ihrer Nähe einen Arzt aufzusuchen, der ihre Entscheidung respektiert und nicht nach seinen persönlichen moralischen Einstellungen bewertet. Die Gesetzeslage macht dies aber möglich und so kann es sein, dass eine schwangere Frau erst durch das ganze Land fahren muss, um eine Abtreibung vornehmen lassen zu können.
Ärzte sind in Wahrheit auch nur Menschen, auch wenn sie oft als die Götter in weiß bezeichnet werden, und ob man bei einem sensiblen Thema wie Schwangerschaftsabbrüchen überhaupt jemals objektiv sein kann, sei dahingestellt. Ein Arzt, der glücklicher Familienvater ist und sich ein Leben ohne seine Kinder nicht mehr vorstellen kann und will, wird in der Debatte bestimmt eine andere Position einnehmen, als eine junge Frau, die sich aufgrund ihrer Lebenssituation oder finanziellen Lage vorstellen kann, das Kind abzutreiben, würde sie ungewollt schwanger werden.
Genau das ist der Grund, weshalb es an der Zeit ist, in Österreich eine eindeutige Gesetzeslage zu schaffen, um ungewollt schwangeren Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung zu bewahren. Die Entscheidung, ein Kind abzutreiben, ist ohnehin hart genug und bestimmt nicht leicht zu verarbeiten—sage ich ganz Österreich-typisch als Nicht-Betroffene—da sollte nicht auch noch der Weg bis dorthin erschwert werden.
Niemand wird gezwungen, eine Abtreibung machen zu lassen, der Gesetzgeber sollte trotzdem in allen Teilen Österreichs die Möglichkeit dazu bieten, auch wenn das vielen Ärzten, vor allem in Tirol und Vorarlberg, nicht passen mag. Die verschiedenen Parteien verlieren sich irgendwo zwischen Gesundheit, Ethik, Moral und Selbstbestimmung und die Abtreibungsdiskussion ist noch lange nicht am Ende angekommen. Wie man am Beispiel der angezeigten Demonstranten sehen kann, ist Abtreibung noch immer eines der am meisten emotional aufgeladenen Themen im gesellschaftlichen Diskurs—wieso sonst werden jugendliche Demonstranten wegen Verhetzung angezeigt, als hätten sie öffentlich zu einem Kreuzzug gegen das Christentum aufgerufen.
Verena auf Twitter: @verenabgnr
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